Games BW
Das Förderprogramm Games BW der MFG Baden-Württemberg unterstützt Entwickler*innen qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Ziel ist es, die Games-Branche in Baden-Württemberg zu stärken.
Die Förderung kann sich auf die Konzept- und Prototyp-Entwicklung sowie auf die Produktion von digitalen Spielen beziehen. Das Programm wird finanziert über die MFG, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Die Entwickler*innen beantragen bei der Games BW Förderung je nach Phase für ihr Games-Projekt bis zu 500.000 Euro. Je nach beantragter Förderphase/Förderkategorie und Variante wird die Fördersumme als erlösbedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen oder Zuschuss ausgezahlt.
Beachtet auch unseren Glossar und unsere Fragen und Antworten – Sektion, die ständig erweitert wird.
Digitale Spiele und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter sind dann förderfähig, wenn es sich um anspruchsvolle Projekte handelt. Hierzu zählen Computer- und Videospiele sowie mobile digitale Spiele und/oder sonstige und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter, die
qualitativ hochwertig
pädagogisch wertvoll
kulturell bedeutsam
sind und mehrere oder alle der folgenden Kriterien erfüllen:
innovativ (insbesondere bezüglich Inhalt, Interaktionsdesign und/oder Herstellungsprozess)
skalierbar
inhaltlich und/oder strukturell mit Marktpotential ausgestattet (z.B. neuartiges Gameplay, neues Geschäftsmodell, Rechtegenerierung zum dauerhaften Verbleib) und zur Entwicklung und Stärkung des Games-Standortes Baden-Württemberg beitragen.
Bei der Antragstellung gilt es dazu Fragen in einem sogenannten Kulturtest als Teil der Antragsformulare zu beantworten.
Grundsätzlich wird bei der Games BW Förderung zwischen zwei Fördervarianten unterschieden, abhängig von der Höhe der zu vergebenen Fördersumme.
Die Fördervarianten:
Weiter gibt es drei Förderarten mit unterschiedlichen Regularien.
Die Förderarten:
Eine Übersicht der Förderarten gibt es hier.
Weiter gelten für alle Förderarten besondere Maßgaben in Bezug auf den Baden-Württemberg Bezug und kulturelle Relevanz. Alle Infos dazu gibt es in den jeweiligen Merkblättern.
Bei Fragen steht Euch Yannik Wiesner unter Wiesner@mfg.de gerne zur Verfügung.
Seit dem 1. Juli 2020 gilt die neue Förderrichtlinie. Die Förderhöchstbeträge bei Konzept- und Produktionsförderung sind deutlich erhöht worden und die Vertriebsförderung wurde gestrichen.
Alle Informationen und Änderungen zur Förderung findet ihr hier.
Die Beantragung von Fördermitteln ist in wenigen Schritten möglich:
1. Ladet im Download-Bereich je nach Förderart das entsprechende Dokumenten-Paket herunter. Jedes Paket beinhaltet alle benötigten Formulare und Vorlagen für die Antragstellung. Bei Fragen zum Inhalt der Dokumente hilft unsere FAQ-Sektion oder ihr könnt Euch an Euren Ansprechpartner Yannik Wiesner wenden.
2. Vereinbart vor der Antragseinreichung einen Termin für das projektbezogene Beratungsgespräch mit dem zuständigen Ansprechpartner Yannik Wiesner. Das Gespräch ist verpflichtend für alle Förderarten und -Varianten und muss mindestens 14 Tage (gerne aber auch früher) vor der Einreichung stattgefunden haben.
3. Reicht Eure Anträge digital sowie in Papierform gemäß der jeweiligen Förderart (siehe jeweiliges Merkblatt und Antragsformular) ein.
Bitte beachtet, dass es für Anträge über 20.000 Euro Einreichfristen gibt, die hier auf der Seite kommuniziert werden. Anträge bis zu 20.000 Euro können allerdings ganzjährig eingereicht werden.
Einreichfristen:
GBW 24/2: 31. Juli 2024
Termine für Jurysitzungen für Fördersummen über 20.000 Euro:
GBW 24/2: 7. November 2024
Projektmanager Games-Förderung
Unit Kultur- und Kreativwirtschaft