Games BW Förderung: Neue Richtlinie ab sofort wirksam

Entwickler*innen können ab sofort wieder Anträge stellen – nächste Einreichfrist: 31. August.

 

Games BW Förderer
| Stuttgart

Die Games-Branche in Baden-Württemberg kann wieder aufatmen: Zum 1. August 2025 ist die neue Förderrichtlinie der Games BW Förderung in Kraft getreten. Nach Genehmigung durch die Europäische Kommission der neuen und für die Branche verbesserten Richtlinie für die Förderung von Games in Baden-Württemberg können Entwicklungsstudios und Unternehmen nun wieder Förderanträge stellen. Das Land Baden-Württemberg und die MFG stellen dafür in diesem Jahr erneut 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel der Förderung ist es, die Games-Branche in Baden-Württemberg und den audiovisuellen Sektor in Europa zu stärken.

Erweiterte Förderzwecke: Gamification kommt dazu

Die neue Richtlinie unterstützt weiterhin qualitativ hochwertige digitale Spiele mit kultureller, pädagogischer oder cross-innovativer Bedeutung sowie innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter.

Neu hinzugekommen sind digitale Spiele, die spieltypische Elemente in spielfremden Zusammenhängen verwenden – sogenannte Gamification-Anwendungen. Gefördert werden außerdem branchenübergreifend bedeutsame digitale Spiele, die der aktuellen Marktentwicklung entsprechen.

Drei Förderarten mit klaren Obergrenzen

Die Förderung gliedert sich in drei Bereiche:

Konzeptförderung: Bis zu 20.000 Euro Zuschuss für die Entwicklung von Spielkonzepten

Prototypenförderung: Bis zu 120.000 Euro Zuschuss für die Erstellung spielbarer Prototypen

Produktionsförderung: Bis zu 500.000 Euro als erlösbedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen – in begründeten Ausnahmefällen auch als Zuschuss

Neue Verfahren schaffen Planungssicherheit

Eine wichtige Neuerung bringt mehr Struktur in das Verfahren: Statt einer laufenden Antragsstellung gibt es nun zwei feste Einreichfristen pro Jahr. Eine spezialisierte Games BW Jury begutachtet alle eingereichten Projekte nach der MFG-Verfahrensordnung für die Games BW Förderung.

Die Kriterien des Kulturtests wurden entsprechend den technologischen und Marktentwicklungen der Branche angepasst. Geförderte Projekte sollen sich zudem an einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Produktionsweise orientieren.

Voraussetzungen für Antragsteller

Förderungsempfänger sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig digitale Spiele, innovative interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter oder Gamification-Anwendungen entwickeln, herstellen oder vertreiben. Voraussetzung ist ein Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg.

Nächste Einreichfrist: 31. August 2025

Alle erforderlichen Antragsformulare samt Anlagen und Merkblätter stehen auf den Seiten von Games BW im Download-Bereich zur Verfügung. Interessierte Entwickler sollten sich beeilen – die obligatorischen Beratungsgespräche mit dem Games BW Projektmanagement-Team können noch bis 29. August geführt werden. Einreichfrist für die Anträge ist der 31. August.

Quelle: MFG Baden-Württemberg
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Kontakt

Iris Harr
Iris Harr

Projektmanagerin Games-Förderung

Unit Kultur- und Kreativwirtschaft

 Yannick Wiesner
Yannick Wiesner

Projektmanager Games-Förderung

Unit Kultur- und Kreativwirtschaft